AKM-Gebühren für Sportvereine!
Bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik in Sportvereinen müssen gesetzliche Regeln beachten werden. Die Gebührenzahlungen an die AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) können für Sportvereine oft etwas undurchschaubar und kompliziert sein. Auf dieser Seite möchten wir euch einen Leitfaden an die Hand geben, sodass für Euch keine unnötigen Kosten entstehen.
Kurz zusammengefasst: Für die Musik, die Ihr im Trainingsbetrieb verwendet, übernimmt der ASVÖ die Kosten bei der AKM für seine Vereine - hier müsst ihr also nichts bezahlen. Es kann jedoch zu Kontrollen beim Training durch die AKM kommen. In diesem Fall müsst Ihr nur angeben, dass Euer Sportverein Mitglied des ASVÖ Oberösterreich ist und dieser die Kosten für die Musikgebühren für Euch übernimmt.
Musik für Vereinsveranstaltungen muss jedoch im Vorhinein bei der AKM angemeldet werden, ansonsten drohen zusätzliche Gebühren und Spesen. In jüngerer Vergangenheit kam es zu verstärkten Kontrollen der AKM bei Vereinsfesten und Veranstaltungen, daher ist hier besondere Vorsicht geboten.
In den folgenden Abschnitten erfährt Ihr mehr darüber.
Als besonderen Service für seine Vereine übernimmt der ASVÖ die Kosten all seiner Mitgliedsvereine für die Musik beim vereinsinternen Trainingsbetrieb. Grundsätzliche Unterschiede gibt es hier zwischen zwei Gruppen von Sportvereinen - jene, bei denen das Abspielen von Musik vorgesehen ist, und jene, bei denen dies nicht der Fall ist.
Musiksportarten:
Es gibt Sportarten, für die das Abspielen von Musik für die Ausübung ihrer Bewerbe unerlässlich und von den Wettkampfregeln vorgeschrieben ist. Das sind die sogenannte Musiksportarten. Bei diesen Sportarten fallen für die Verwendung von AKM-Musik im Training Kosten von zusätzlich 65 Euro brutto pro Jahr und Mitgliedsverein an. Diese Kosten übernimmt zur Gänze der Landesverband.
Musiksportarten sind:
- Aerobic
- Ballett
- Capoeira
- Cheerleading
- Dressurreiten
- Eiskunstlauf
- Freestyle
- Rhythmische Gymnastik
- Rock´n Roll & Show-Dance
- Sportakrobatik
- Synchronschwimmen
- Tanzsport
- Voltigieren
Sonstige Sportarten:
Für Sportarten, bei denen das Abspielen von Musik nicht vom Reglement her vorgesehen ist, entrichtet die Gebühren zur Gänze der ASVÖ für vereinsinterne Trainingseinheiten.
Die Punkte oben gelten für den normalen Trainingsbetrieb, nicht jedoch für folgende Veranstaltungen:
- Events mit Eintritt oder Spenden von Besucher:innen
- Veranstaltungen mit Publikum (mit oder ohne Eintritt)
- Musik, die bei sportlichen Wettbewerben über den Trainingsbetrieb hinausgeht
- Events, die man nur besuchen kann, wenn man Entgelt entrichtet, die über den jährlichen Mitgliedsbetrag hinausgeht
- Sportveranstaltungen, bei denen die Besucher:innen aktiv mitmachen können, etwa Tanzturniere oder Publikumseislaufen
Der Verein muss jede Veranstaltung mit Musiknutzung mindestens drei Tage davor bei der regionalen AKM-Stelle (https://www.akm.at/kontakt/geschaeftsstellen/) anmelden. Dies kann auch kann ganz einfach online (https://lizenzen.akm-aume.at/akm-webapp/#/indexLs) per Formular erfolgen. Die Anmeldung muss vollständig und wahrheitsgemäß durchgeführt werden. Im Feld „Dach/Fachverband" gebt Ihr „ASVÖ“ an. Daraufhin erhält Ihr von der AKM eine Rechnung.
Sportvereine erhalten eine Ermäßigung von 40 % auf den autonomen Tarif, der nach dem Fassungsraum des Veranstaltungsortes berechnet wird - und zwar für:
- Einzelevents ohne sportliche Wettbewerbe, beispielsweise Vereinsfeste
- Sportveranstaltungen mit Eintrittsgeldern
Bezahlen Besucher:innen Eintritt für die Veranstaltung, ist als Alternative möglich, nach der Anzahl der verkauften Karten abzurechnen. Diese Abrechnungsweise muss der AKM im Vorfeld gemeldet werden, außerdem benötigt man eine Bestätigung der Veranstaltungsgemeinde über die Zahl der verkauften Karten. Dafür verringert sich auch der Tarif von 12 auf 8 % der Brutto-Einnahmen (bei Publikumstanzveranstaltungen sind es 12 statt 14 %).
Beispiel: Bei einem Vereinsfest mit 500 Gästen, bei dem Musik gespielt wird, fällt regulär eine Gebühr von 43,86 Euro an. Durch die 40-prozentige Ermäßigung von Sportvereinen beträgt die Gebühr nur mehr 26,32 Euro.
Dies kann für den Verein teuer werden, sollte also tunlichst vermieden werden. In diesem Fall entfallen nämlich alle Ermäßigungen. Außerdem hat die AKM das Recht, den doppelten autonomen Tarif und weitere Spesen vom Verein zu verlangen.
Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, der AKM das Programm der aufgeführten bzw. vorgetragenen Werke zu übermitteln. Die AKM benötigt dies, um die Tantiemen mit den Künstler:innen, Komponist:innen und Rechteinhaber:innen korrekt abzurechnen.
1. Musik im Rahmenprogramm und als Pausenfüller
Dies betrifft Veranstaltungen, bei denen vor und nach dem Sportprogramm sowie in den Spielpausen - etwa beim Schauturnen und bei Fußballspielen - Musik gespielt wird. Dabei darf das Abspielen eine Gesamtdauer von 30 Minuten nicht überschreiten, ansonsten erfolgt die Berechnung nach Punkt 2.
- mit Eintrittsgeld: 0,5 % der Bruttoeinnahmen
- ohne Eintrittsgeld: 0,0046 Euro pro Besucher
- Mindestsatz: 4,59 Euro pro Veranstaltung
Ab zwei Spieltagen pro Spieljahr wird ein Rabatt von 1 % pro Spieltag gewährt - die Gutschrift erfolgt nach dem Ende des Spieljahres. Maximal werden 50 % der Gebühren entlassen.
2. Musikbegleitung im Wettkampf bei Musiksportarten
- mit Eintrittsgeld: 1 % der Bruttoeinnahmen
- ohne Eintrittsgeld: 0,0094 Euro pro Besucher
- Mindestsatz: 7,25 Euro pro Veranstaltung
3. Musikbegleitung beim Eistanz, Schaulaufen oder beim Publikumseislauf ohne Wettbewerb
- mit Eintrittsgeld: 2,5 % der Bruttoeinnahmen
- ohne Eintrittsgeld: 0,0189 Euro pro Besucher
- Mindestsatz: 9,39 Euro pro Veranstaltung
4. Tanzsportwettkämpfe ohne Publikumstanz
- mit Eintrittsgeld: 4,5 % der Bruttoeinnahmen
- ohne Eintrittsgeld: 0,0380 Euro pro Besucher
- Mindestsatz: 9,39 Euro pro Veranstaltung
Zusätzlich zum AKM-Entgelt kommt beim Abspielen von CDs und anderen physischen Tonträgern eine Gebühr von 23% LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Gesellschaft m.b.H.) hinzu. Dabei handelt es sich um die Abgeltung der Aufführungsrechte der Interpreten und Tonträgerproduzenten.
Für das Abspielen von selbst kopierten Musiktiteln (z.B. mp3) ist zusätzlich zum AKM-Entgelt eine Gebühr von 31% des AKM-Betrages zu bezahlen (Kopierentgelt).
Zum Endbetrag kommt die Mehrwertsteuer in Höhe von 20%.
Alle anderen Sportevents - speziell Veranstaltungen, in der vordergründig Musik abgespielt wird - werden nach dem geltenden Tarif für Einzelveranstaltung mit einer Ermäßigung von 20% abgerechnet.
Vereine, die keinem SPORT-Dachverband angehören und auch keinen Einzelvertrag mit der AKM haben, müssen die doppelten Tarife, wie sie auf dieser Seite angegeben sind, bezahlen.