Spendenbegünstigung für Sportvereine – Nutzen Sie diese Chance!
Seit 1. Jänner 2024 profitieren auch Sportvereine von der neuen Möglichkeit der Spendenbegünstigung. Das im Dezember 2023 beschlossene Gemeinnützigkeitsreformgesetz bietet erstmals Sportvereinen die Gelegenheit, Spenden steuerlich abzusetzen. Dies schafft neue finanzielle Möglichkeiten und stärkt die Vereinsarbeit.
Steuerliche Absetzbarkeit für Spender: Spenden an spendenbegünstigte Sportvereine können steuerlich abgesetzt werden, was potenzielle Spender motiviert.
Erleichterung bei Förderanträgen: Durch den Spendenbegünstigungsstatus gewinnen Vereine zusätzliche Anerkennung bei öffentlichen Förderstellen.
Attraktivere Mitgliedschaft: Vereine, die als spendenbegünstigte Organisation anerkannt sind, bieten Mitgliedern und Förderern eine besondere Möglichkeit der Unterstützung.
Beratung & Checkliste: Wir bieten eine kostenfreie Rechts- und Steuerberatung (bis zu 4 Stunden jährlich) und unterstützen Sie bei der Erstellung und Anpassung Ihrer Vereinsstatuten.
Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Spendenbegünstigung beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Verwendung des Formulars Verf15a bzw. Verf15a-Spend.
Anpassung der Vereinsstatuten: Nutzen Sie unsere Mustervorlagen, um sicherzustellen, dass Ihre Statuten alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Anpassung der Statuten: Überprüfen Sie anhand der BMF-Checkliste, ob Ihre Vereinsstatuten den Anforderungen entsprechen.
Antragstellung: Reichen Sie das Formular Verf15a beim BMF ein. Der Leitfaden des BMF bietet detaillierte Hinweise zur Antragsstellung.
Eintragung in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen: Diese Liste wird öffentlich geführt und erleichtert potenziellen Spendern die Übersicht.
Vereinsstatuten müssen den Vorgaben entsprechen
Steuernummer beantragen (für die Spendenbegünstigung kann das vereinfachte Formular Verf15a-Spend verwendet werden)
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Gestalten Sie Ihre Vereinszukunft jetzt aktiv mit und sichern Sie sich die Vorteile der Spendenbegünstigung!
Interesse oder Fragen?
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Peter ALLERSTORFER
Tel: +43 732 60 14 60 - 0
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